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Kirchen fordern Steuerbegünstigung für Kirchenbeitrag und Spenden

Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, erläutert im ORF-Beitrag kirchliche Position zur politischen Diskussion über Steuerbegünstigungen für Spenden 

 

Wien, 19.04.11 (KAP) Die katholische Kirche fordert die volle steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags und die Steuerbegünstigung von kirchlichen Spenden. Das betonte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Sonntag im ORF-Religionsmagazin "Orientierung". Für eine Steuerbegünstigung von kirchlichen Spenden sprach sich auch der evangelische Oberkirchenrat Raoul Kneucker gegenüber "Orientierung" aus. Es wäre eine "deutliche Diskriminierung", wenn künftig viele andere Organisationen in den Genuss der steuerbegünstigten Spenden kämen und die Kirchen davon ausgeschlossen blieben, so Kneucker. Anlass für die Debatte ist die von der Regierung geplante Erweiterung der Begünstigung von Spenden beispielsweise für Feuerwehr, Umwelt- und Naturschutz.

 

Die volle steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags sei mit Blick auf die Leistungen der Kirche für die Gesellschaft gerechtfertigt, hob Schipka hervor. Er verwies darauf, dass die Kirche Aufgaben übernehme, "die der Staat sonst selbst tragen müsste wie beispielsweise in der Bildung, im Sozialen oder in der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude." Der Generalsekretär der Bischofskonferenz betonte auch, dass es für die Spender eine "Gleichbehandlung" mit Blick auf Spenden für kirchliche Zwecke geben müsse. Menschen suchten heute Orientierung und Sinn, den Kirche und Religionsgesellschaften bieten. "Wenn Menschen das unterstützen wollen, sollen sie dabei auch gefördert werden."

 

Stellungnahme der Bischofskonferenz

 

Bereits Ende März hat die Bischofskonferenz in einer offiziellen Stellungnahme zum geplanten Abgabenänderungsgesetz ihre Argumente für die volle steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags und die Steuerbegünstigung von kirchlichen Spenden dargelegt. Darin wird mit Blick auf andere Körperschaften öffentlichen Rechts von einer "Ungleichbehandlung der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften" gesprochen. So seien beispielsweise Beiträge an Kammern oder Sozialversicherungsträger "in voller Höhe"steuerbefreit, der Kirchenbeitrag hingegen nur bis zu einer Höhe von 200 Euro. Das geht aus der "Kathpress" vorliegenden Stellungnahme hervor, die von Generalsekretär Schipka unterfertigt ist.

 

Auch im Vergleich zu den steuerbegünstigten Spenden sei laut Bischofskonferenz eine deutliche Schlechterstellung des Kirchenbeitrags festzustellen: Steuerbegünstigte Spende sind bis 10 Prozent des Einkommens absetzbar. Der Kirchenbeitrag, der "kaum mehr als 1 Prozent des steuerbaren Einkommens" ausmache, ist lediglich mit 200 Euro Absetzbetrag limitiert.

 

Neu ist die Forderung der Bischofskonferenz nach der Steuerbegünstigung für Spende, die kirchlichen Zwecken dienen und aufgrund von Seelsorge und kirchlichen Tätigkeiten "auf das Wohlergehen und das Heil des Menschen gerichtet" sind. Die Bischofskonferenz meint mit Blick auf die geplante Ausweitung der begünstigten Spenden, dass es "nicht leicht zu verstehen sei, dass "der Schutz der Umwelt, der Natur, der Arten und die Betreuung von Tieren in Tierheimen der Förderung des Wohlergehens und des Heiles der Menschen vorangestellt werden." Die Signalwirkung wäre "verheerend" und es "hieße, das Wohl der Menschen schlechter zu stellen", wenn es zu keiner Steuerbegünstigung für kirchliche Zwecke käme.

 

Staatliche Ersparnisse durch Kirche

 

Sollte es für kirchliche Spenden keine Gleichbehandlung geben, bedeute dies auch "eine Signalwirkung, die zeichenhaft für eine fehlende Wertschätzung der vielfältigen Tätigkeiten der Kirchen und Religionsgesellschaften zum Wohl der Österreicher zeigen würde", heißt es in der Stellungnahme. In diesem Zusammenhang erinnert die Bischofskonferenz an zahlreiche positive Auswirkungen auf die Budgets der öffentlichen Hand. Ersparnisse für den Staat seien gegeben beispielsweise durch die "Führung der Katholischen Privatschulen für fast 80.000 Schüler" und durch kirchlich geführte Krankenanstalten, "die wesentlich kostengünstiger arbeiten als die übrigen öffentlichen Krankenanstalten".

 

Die Bischofskonferenz verweist aber auch auf das dichte Pfarrnetz und seine Bedeutung für die Aufrechterhaltung "insbesondere des ländlichen Raums" sowie für das "örtliche Vereinsleben". Schließlich würden das karitative Wirken zur "Linderung der Armut" und "Förderung von Behinderten" durch Kirchenbeitrag und kirchliche Spenden genauso getragen werden, wie Bildungsarbeit und Entwicklungszusammenarbeit der Kirche.

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Zusatzinformationen:

Galerie: Neuer Weihbischof Freitag geweiht

Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

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Aktuelle Veröffentlichungen

 

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  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

Presseerklärungen

 

Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

 Zu den Erklärungen

 

 

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Neues auf katholisch.at

  • Göttweig: Erster zertifizierter Heilwald Österreichs eröffnet
  • Sozialministerin Schumann: Klare Absage für Kinderarbeit wichtig
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  • Jerusalem: Österreich-Hospiz stellt vorübergehend Betrieb ein
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Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

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